Der Godesberger SK trägt der Verpflichtung des Schachbundes NRW und der Schachjugend NRW Rechnung zur Veröffentlichung einer vereinsbezogenen Schutzordnung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Verpflichtet sind dazu:
- Vereine, die geschlossene Jugendveranstaltungen machen
- Vereine, die hauptamtliche Trainer beschäftigen
- Vereine, von denen dies von den Kommunen auf Grund von Zuschüssen verlangt wird
Die Schutzordnung ist hier hinterlegt.